Unter einem Sabbatical, auch Langzeiturlaub genannt, versteht man eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, für eine längere Zeit unter Beibehaltung seiner Bezüge aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, um danach an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren oder aber um anschließend altersbedingt aus dem Berufsleben auszuscheiden. Zu diesem Zwecke leistet der Arbeitnehmer in der ersten Phase über einen längeren Zeitraum hinweg verstärkt „Mehrarbeit“, deren Wert jedoch nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern vielmehr auf sogenannten Langzeitkonten gutgeschrieben wird. In der Freistellungsphase erfolgt dann die Entlohnung des Arbeitnehmers durch sukzessive Auszahlung des Guthabens.
Der nachfolgende Beitrag (siehe Download unten) zeigt die rechtlichen Grundlagen eines Sabbaticals auf. Eingegangen wird insbesondere auf spezielle Fragen zur Ausgestaltung der Vereinbarung. Darüber hinaus werden weitere praxisrelevante Fragestellungen erörtert, wie z.B. die Bedeutung der Freistellungsphase im Hinblick auf die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers oder die Auswirkungen einer Erkrankung während der Freistellungsphase. Nachgegangen wird zudem der Frage, ob die Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche ansparen können.
Bei Abschluss von Sabbatical-Vereinbarungen ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie bezüglich einer vorübergehenden Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG) zu beachten. Angesichts der bei Langzeitkonten regelmäßig vorhandenen hohen Zeitguthaben verdient zudem der Bereich der insolvenzrechtlichen Sicherung des Zeitguthabens besondere Beachtung.
Sabbatical.pdf
Quelle: http://www.aus-innovativ.de/themen/sabbatical.htm
Stand: November 2004
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oder hier:
ein interessanter Erfahrungsbericht im "stern"
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/617764.html?eid=0&nv=sml